Zusatzversicherungen für stationäre Behandlungen

Ein Krankenhausaufenthalt ist meist dann erforderlich, wenn eine schwerere Erkrankung vorliegt. Um schnell und vollständig zu genesen, sind oft spezielle Ärzte und optimale Bedingungen erforderlich.

Eine private stationäre Zusatzversicherung eröffnet die Möglichkeit, bessere Leistungen, wie die freie Wahl des Krankenhauses, privatärztliche Behandlung z.B. durch den Chefarzt oder Unterbringung und Verpflegung in einem Ein- oder Zweibettzimmer in Anspruch zu nehmen.

Weitere Leistungen durch die stationäre Zusatzversicherung

Neben den privatärztlichen (chefärztlichen) Leistungen werden auch Wahlleistungen durch Belegärzte übernommen. Diese Ärzte sind in einigen Krankenhäusern oder in einzelnen Abteilungen von Krankenhäusern tätig aber dort nicht fest angestellt, z.B. ein Facharzt in dem Bereich Augenheilkunde, HNO oder Gynäkologie. Ihre Leistungen sind daher gesondert abzurechnen.

Neben den stationären Operationen, gibt es auch ambulante Operationen die durch die Zusatzversicherung getragen werden. Ambulante Operationen sind Operationen, die im im Sozialgesetzbuch vereinbarten Katalog ambulant durchführbarer Operationen enthalten sind und in deren Rahmen nicht mehr als eine Übernachtung erfolgt.

Ist eine vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus notwendig und wird diese nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen, werden die Aufwendungen durch die stationäre Zusatzversicherung ersetzt. Die vorstationäre Behandlung dient der Klärung der Erforderlichkeit oder Vorbereitung einer Krankenhausbehandlung. Die nachstationäre Behandlung dient zur Überprüfung, Sicherung oder Festigung des Behandlungserfolges.

Achtung: Auch hier gilt, dass nicht jeder Tarif diese zuletzt aufgeführten Leistungen auch tatsächlich übernimmt.

Des weiteren besteht die Möglichkeit, auf versicherte Wahlleistungen (Unterbringung und/oder privatärztliche Behandlung) zu verzichten. In diesem Fall wird ein Ersatz-Krankenhaustagegeld für jeden Tag einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung gezahlt.

Das Angebot an Tarifen ist breit gefächert und das Leistungsspektrum differiert stark. Deshalb ist auch immer ein Blick ins Bedingungswerk erforderlich, um sicher zu stellen, dass die erwarteten Leistungen auch tatsächlich versichert sind.

Worauf kommt es noch an?

  • Werden auch Leistungen über die Höchstsätze der GOÄ/GOZ erstattet?
  • Besteht Versicherungsschutz in so genannten gemischten Anstalten?
  • Ist stationäre Psychotherapie mitversichert?

→ Hier geht es zum Formular Zusatzversicherung stationärer Bereich

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