Newsletter Januar 2009

1. Januar 2009   |  

Kein Krankengeld mehr für Selbstständige

Seit dem 1.1.2009 haben Selbständige keinen Krankengeldanspruch mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zwar muss nun „nur noch“ der ermäßigte Beitragssatz von 14,9 % entrichtet werden, aber im Krankheitsfall entsteht eine erhebliche finanzielle Lücke. Diese kann z.B. über eine private Kranken-Tagegeld-Versicherung geschlossen werden.

Neue Rahmenbedingungen für die RÜRUP-Rente

Wer eine Rürup- oder Basisrenten-Versicherung abgeschlossen hat, kann ab 2009 einen höheren Betrag in der Steuererklärung als Sonderausgaben ansetzen. Das Finanzamt akzeptiert nunmehr 68% der Einzahlungen - maximal jedoch 13.600 EUR. Angerechnet werden allerdings bei Angestellten Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung und bei Selbständigen und Freiberuflern ggfs. Beiträge an ein Versorgungswerk.

Neues VVG gilt nunmehr auch für Altverträge

Das zum 1.1.2008 in Kraft getretene neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gilt nunmehr auch für Altverträge. Das Bundesministerium der Justiz bietet dazu eine Broschüre an (Download: www.bmj.de/das-vvg). Weitere Informationen finden Sie im Downloadbereich des BDP-Wirtschaftsdienstes unter www.bdp-wirtschaftsdienst.de.

Neu: Basistarif Private Krankenversicherung

Seit dem 1.1.2009 sind alle privaten Krankenversicherer verpflichtet, einen sogenannten Basistarif mit dem Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anzubieten. Die Höhe der Beiträge darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der GKV (ca. 550 EUR) nicht überschreiten. Versicherten darf darüber hinaus die Aufnahme nicht auf Grund von Vorerkrankungen verweigert werden. Neu ist auch, dass bereits privat Versicherte in den ersten 6 Monaten dieses Jahres ihren Versicherer wechseln und dabei den Teil der Alterungsrückstellung mitnehmen können, der der Alterungsrückstellung im Basistarif entspricht. Beim neuen Versicherer muss der Versicherte dann 18 Monate im Basistarif verharren, ehe ein Wechsel in einen anderen Tarif mit höheren Leistungen möglich ist.

Haftpflichtversicherung: Vorteile durch neue Angebote des BDP-Wirtschaftsdienstes

Seit dem 1. Januar offeriert der Wirtschaftsdienst des BDP gemeinsam mit seinem langfristigen Partner Gothaer Versicherung den BDP-Mitgliedern ein deutlich verbessertes Versicherungsangebot bei der Haftpflicht: Es umfasst zusätzlich eine beitragsfreie Mitversicherung von Schlüsselschäden und weitere Optimierungen im Bereich privater Risiken. Dabei kann besser auf den individuellen Bedarf eingegangen werden, z. B. existiert nun auch ein Angebot für Single und eine Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung für Hunde kann integriert werden. Die attraktiven Prämienvorteile für die Mitglieder des Berufsverbandes bleiben natürlich auch zukünftig weiter erhalten. Die aktuelle Prämienübersicht und die Bedingungen sind zu finden auf der Webseite des Wirtschaftsdienstes unter www.bdp-wirtschaftsdienst.de