Beitragsbemessungsgrenzen steigen (2) – der Wechsel in die private Krankenversicherung wird weiter erschwert
19. Oktober 2017 |
Angehoben wird auch die so genannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder auch Versicherungspflichtgrenze. Damit kann ein Angestellter zukünftig erst ab einem regelmäßigen Einkommen von mehr als 59.400 EUR jährlich (monatlich 4.950 EUR) in die private Krankenversicherung wechseln.
Ausgehend von den steigenden Beiträgen in der GKV, den allein zu tragenden Zusatzbeiträgen und den diversen Leistungsbeschränkungen bleibt die Private Krankenversicherung (PKV) insbesondere aus Sicht der Leistungen eine attraktive Alternative für gut verdienende Angestellte und Freiberufler und Selbstständige.
Lassen Sie sich hierzu von den Experten der Wirtschaftsdienst GmbH des BDP individuell beraten:
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