Gesetzliche Krankenversicherung ab 01.01.2015 – Sinken die Beiträge wirklich?
9. Dezember 2014 |
Zum 01.01.2014 sinkt bei allen gesetzlichen Krankenkassen der allgemeine Beitragssatz von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent auf Grundlage des GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG).
Antworten des Gesundheitsministeriums zum Gesetz (FAQ) finden Sie hier >>>
Experten gehen schon jetzt davon aus, dass viele gesetzliche Kassen dann einen neuen Zusatzbeitrag erheben müssen, da der neue Beitragssatz die Kosten nicht decken wird. Dieser Zusatzbeitrag wird nach Schätzungen bis zu 0,9 Prozent betragen, wodurch die Beitragssenkung de facto bei einer Reihe von Krankenkassen ausgehebelt wird.
Folgende Kassen haben einen Zusatzbeitrag bereits bekannt gegeben (Stand 10.12.2014):
Krankenkasse | Zusatzbeitrag 2015 | Gesamt-Beitragssatz ab 1.1.2015 |
---|---|---|
AOK Plus | 0,3 Prozent | 14,9 % |
AOK Sachsen-Anhalt | 0,3 Prozent | 14,9 % |
BKK MEM | 0,3 Prozent | 14,9 % |
BKK Pfaff | 0,4 Prozent | 15,0 % |
hkk | 0,4 Prozent | 15,0 % |
BKK exklusiv | 0,6 Prozent | 15,2 % |
BKK firmus | 0,6 Prozent | 15,2 % |
Bosch BKK | 0,6 Prozent | 15,2 % |
actimonda | 0,7 Prozent | 15,3 % |
Audi BKK | 0,7 Prozent | 15,3 % |
BIG direkt gesund | 0,7 Prozent | 15,3 % |
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER | 0,7 Prozent | 15,3 % |
AOK Bayern | 0,9 Prozent | 15,5 % |
BKK Textilgruppe Hof | 0,9 Prozent | 15,5 % |
SBK | 0,9 Prozent | 15,5 % |
WMF BKK | 0,9 Prozent | 15,5 % |
Quelle: www.krankenkasse.de
Das müssen Sie wissen:
- Pflichtversicherte Arbeitnehmer müssen den Zusatzbeitrag voll selbst aufbringen
- Erhebt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag besteht ein Sonderkündigungsrecht.
- Dieses besteht aber nur solange, bis der Zusatzbeitrag fällig wird.
Was können Sie tun?
- Nehmen Sie ihr Sonderkündigungsrecht wahr. (Hier geht’s zum Kündigungsschreiben)
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